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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,31343
OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05.OVG (https://dejure.org/2005,31343)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.2005 - 7 A 10387/05.OVG (https://dejure.org/2005,31343)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 2005 - 7 A 10387/05.OVG (https://dejure.org/2005,31343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf abschließende Streitentscheidung durch die Gerichte; Ausnahmen von dem Grundsatz der abschließenden Streitentscheidung durch die Gerichte; Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Entlastung der Gerichte und dem Bedürfnis der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1; VwGO § 113 Abs. 3
    Serbien und Montenegro, Posttraumatische Belastungsstörung, Abschiebungshindernis, Widerruf, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Divergenzrüge, Untersuchungsgrundsatz, Durchentscheiden, Spruchreife, Sachaufklärungspflicht, Bundesamt, Verpflichtungsklage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05
    Die Darlegung der Divergenzrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG erfordert formell die Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, NJW 1997, 3328); dabei ist die Gegenüberstellung der divergierenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05
    Damit wird bereits vom Wortlaut her verdeutlicht, dass im Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Entlastung der Gerichte von umfangreichen Sachverhaltsermittlungen und dem Bedürfnis der Beteiligten nach einer abschließenden und verbindlichen gerichtlichen Entscheidung, das Interesse an der Entlastung der Justiz nur in besonders gelagerten Fällen überwiegt (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 ­ 9 C 2.02 ­ unter Hinweis auf die Vorstellungen des Gesetzgebers).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05
    Die gerügte Divergenz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1998 (BVerwGE 106, 171) wird weder formell ordnungsgemäß dargelegt, noch greift sie sachlich durch.
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05
    § 113 Abs. 3 VwGO sieht eine Ausnahme von dem Grundsatz der abschließenden Streitentscheidung durch die Gerichte vor und betrifft, wie sich schon aus der Systematik des § 113 VwGO entnehmen lässt, allein die in § 113 Abs. 1 bis 4 VwGO erfassten Anfechtungsklagen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 ­ 9 C 45.97 -).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05
    Die Darlegung der Divergenzrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG erfordert formell die Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatzes, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, NJW 1997, 3328); dabei ist die Gegenüberstellung der divergierenden Rechtssätze unverzichtbar (BVerwG, NVwZ-RR 1996, 712).
  • VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312

    § 113 Abs. 3 VwGO ist auf asylrechtliche Anfechtungsklagen anwendbar.

    Allenfalls in diesem engen Rahmen verbleibt bei asylrechtlichen Anfechtungsklagen ein Anwendungsbereich des § 113 Abs. 3 VwGO (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 4.4.2005 Az. 7 A 10387/05 ).
  • VG München, 17.02.2016 - M 2 K 15.31625

    Pflicht des BAMF zur persönlichen Anhörung

    Allenfalls in diesem engen Rahmen verbleibt bei asylrechtlichen Anfechtungsklagen ein Anwendungsbereich des § 113 Abs. 3 VwGO (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 4.4.2005 Az. 7 A 10387/05 ).
  • VG München, 26.06.2008 - M 24 K 08.50161

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Vergewaltigung; unzureichende Sachaufklärung

    Die vorzunehmende Sachaufklärung ist dabei mit der personellen und sachlichen Ausstattung des ... besser zu bewältigen, als dies das Gericht könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.4.2005, InfAuslR 2005, 287; BVerwG, Urt. v. 18.11.2002, DVBl 2003, 338).
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